Spieler, die in einer der unten aufgeführten Ligen aktiv waren oder sind, gelten als „aktive“ Spieler und sind grundsätzlich nicht spielberechtigt. Solange ein Spieler aktiv in einer Verbandsliga spielt, ist er für den Spielbetrieb der THL gesperrt. Eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch grundsätzlich beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung (AG) kann für die Verkürzung einer bestehenden Sperrfrist oder die Spielberechtigung eines „aktiven“ beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für „aktive“ Spieler ist durch die Ligenversammlung ausdrücklich kritisch auf Notwendigkeit zu überprüfen. Ausländische Ligen sind den aufgeführten deutschen Ligen gleichgestellt. Spielberechtigung erhält ein (ehemaliger) „aktiver“ Spieler nur dann, wenn folgende Pausen eingehalten werden. Ausschlaggebend ist, dass der Spieler einen Pass in einer der genannten Ligen hatte, egal ob er eingesetzt wurde oder nicht.
Seit dem letzten Einsatz in der:DEL/ DEL2 | 5 Jahre |
Oberliga | 3 Jahre |
Bayernliga od. vergleichbar | 3 Jahre |
Landesliga | 2 Jahre |
Bezirksliga | 2 Jahre |
DNL/ DNL2 | 2 Jahre |
U20/ U17 | 2 Jahre |
sonstiger Nachwuchs | ohne Sperre |
Damen, egal welcher Liga | ohne Sperre |